Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus & Politik > Verwaltung > Zuständigkeiten

Sperrzeitverkürzungen

Als Aufsperrstunde gilt für alle Gastronomiebetriebe generell 05.00 Uhr

  • Als Sperrstunde für Gasthäuser, Gasthöfe, Hotels und Restaurants gilt 02.00 Uhr
  • Als Sperrstunde für Bars, Cafes, Diskotheken, Kaffehäuser und Nachtclubs gilt 05.00 Uhr

Soll infolge von Veranstaltungen von diesen Sperrzeiten abgewichen werden, so ist am Stadtamt um SPERRZEIT-VERKÜRZUNG anzusuchen.

Die Kosten betragen:
Bundesgebühr:                                                14,30 Euro
Verwaltungsabgabe: 
           Veranstaltungsdauer      bis zu 2 Tage:  13,50 Euro
                                             bis zu 10 Tage:  26,90 Euro

                                         mehr als 10 Tage: 53,70 Euro