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Unangenehm aber unerlässlich

Um die vielfältigen Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu finanzieren, ist erforderlich entsprechende Gebühren einzuheben. Diese haben alle ihre Grundlage in den verschiedensten Landesgesetzen.
Die Stadtgemeinde Groß Gerungs ist bestrebt, diese Gebühren kostendeckend zu gestalten, da dies letztendlich die einzige richtige Vorgangsweise ist. Damit ist sichergestellt, dass Kosten aufwandbezogen verrechnet werden und nicht über das Gemeindebudget durch die Allgemeinheit finanziert werden.


Kindergarten-Bastelbeitrag

Zuständig

Der Besuch des Kindergartens ist in Niederösterreich grundsätzlich kostenlos.

Seitens der Stadtgemeinde Groß Gerungs wird ein monatlicher Bastelbeitrag in der Höhe von € 9,90 eingehoben.

Weiters wird ein Saftgeld von € 2,10 je Monat und Kostenersätze für Milchprodukte verrechnet.

In der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2011 wurden folgende Tarife für den Transport der Kindergartenkinder beschlossen:

  • Ab 01.01.2012 wird für den Transport ein monatlicher Beitrag von € 24,50 (Netto) pro Kind eingehoben.
  • Wenn mehr als ein Kind aus der gleichen Familie transportiert wird, verringert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind auf € 18,00 (Netto) pro Monat.
  • Falls Eltern die Beförderung ihrer Kinder nur in der Früh oder nur zu Mittag wünschen, wird dafür ebenfalls ein ein Monatsbeitrag in der Höhe von netto € 18,00 verrechnet.

Zu all diesen Beträgen ist noch 10 % Ust hinzuzurechnen.

Kindergarten-Verrechnung