Sie befinden sich hier: Startseite > Service > Aktuelles > News

Gemeinderatswahl 2025

Veröffentlichungsdatum07.01.2025Lesedauer2 Minuten

Öffnungszeiten der Wahllokale am 26. Jänner 2025

 Sprengel Wahllokal Adresse Zeiten
 1 - Groß Gerungs Rathaus Hauptplatz 18 08.00 - 14.00 Uhr
 2 - Etzen Kindergarten Etzen Etzen 7608.00 - 12.00 Uhr
 3 - HeinreichsVolksschule Groß GerungsArbesbacher Straße 67 08.00 - 12.00 Uhr
 4 - HypolzVolksschule Groß Gerungs Arbesbacher Straße 67 08.00 - 12.00 Uhr
 5 - Klein WetzlesVolksschule Groß Gerungs Arbesbacher Straße 67 08.00 - 12.00 Uhr
 6 - Ober RosenauerwaldVolksschule Groß Gerungs Arbesbacher Straße 67 08.00 - 12.00 Uhr
 7 - Oberkirchen Depot der FF Oberkirchen Oberkirchen 08.00 - 12.00 Uhr
 8 - Wurmbrand Gasthaus Maringer Wurmbrand 4 08.00 - 12.00 Uhr
 9 - Griesbach Polytechnische Schule Griesbach 46 08.00 - 12.00 Uhr

 


Personen, die am Wahltag nicht am Wohnort anwesend sind, können eine Wahlkarte im Stadtamt Groß Gerungs (Bürgerservice) beantragen und damit ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.

Beantragung einer Wahlkarte

Wenn Sie in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Groß Gerungs eingetragen sind, können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte unter Angabe einer Begründung in folgender Weise beim Stadtamt Groß Gerungs beantragen:

  • mündlich durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Lichtbildausweises
  • schriftlich (im Postweg, per Telefax oder per E-Mail) am besten mit folgendem Antragsformular: Antrag_Ausstellung_Wahlkarte_ausfüllbar.pdf herunterladen (0.04 MB)
  • online über www.amtsweg.gv – mit elektronischer Signatur oder Eintrag der Reisepassnummer oder Scan eines amtlichen Lichtbildausweises
    Hinweis: Ein Online-Antrag über www.meinewahlkarte.at ist nicht möglich, da es sich hier um ein Service der GEMDAT OÖ GmbH & Co KG handelt (siehe Impressum), welches auf Grund der Kosten von der Stadtgemeinde Groß Gerungs nicht beauftragt wurde.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Die Wahlkarte kann nur im Gemeindegebiet von Groß Gerungs verwendet werden bzw. kann sie zur Briefwahl genutzt werden.


Wahlkarten-Antragsfristen:
    schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
    mündlich bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr im Bürgerbüro des Stadtamtes (Lichtbildausweis erforderlich!)

Rechtzeitiges Einlangen der Briefwahlkarte

Wählen mit Wahlkarten bzw. rechtzeitiges Einlangen der Wahlkarte:

  • Bei persönlicher Abholung Ihrer Wahlkarte, können Sie direkt am Stadtamt wählen und Ihre Wahlkarte wieder abgeben.
  • per Briefwahl: die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde (Gemeindepostkasten) einlangen. Sie können die Briefwahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt auch einfach am Stadtamt abgeben bzw. in den Gemeindepostkasten einwerfen.
  • Abgabe der als Briefwahl verwendeten Wahlkarte am Wahltag: nur im für den Wähler zuständigen Wahllokal, die Abgabe kann auch durch einen Boten erfolgen.