Öffnungszeiten der Wahllokale am 26. Jänner 2025
Sprengel | Wahllokal | Adresse | Zeiten |
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1 - Groß Gerungs | Rathaus | Hauptplatz 18 | 08.00 - 14.00 Uhr |
2 - Etzen | Kindergarten Etzen | Etzen 76 | 08.00 - 12.00 Uhr |
3 - Heinreichs | Volksschule Groß Gerungs | Arbesbacher Straße 67 | 08.00 - 12.00 Uhr |
4 - Hypolz | Volksschule Groß Gerungs | Arbesbacher Straße 67 | 08.00 - 12.00 Uhr |
5 - Klein Wetzles | Volksschule Groß Gerungs | Arbesbacher Straße 67 | 08.00 - 12.00 Uhr |
6 - Ober Rosenauerwald | Volksschule Groß Gerungs | Arbesbacher Straße 67 | 08.00 - 12.00 Uhr |
7 - Oberkirchen | Depot der FF Oberkirchen | Oberkirchen | 08.00 - 12.00 Uhr |
8 - Wurmbrand | Gasthaus Maringer | Wurmbrand 4 | 08.00 - 12.00 Uhr |
9 - Griesbach | Polytechnische Schule | Griesbach 46 | 08.00 - 12.00 Uhr |
Personen, die am Wahltag nicht am Wohnort anwesend sind, können eine Wahlkarte im Stadtamt Groß Gerungs (Bürgerservice) beantragen und damit ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Beantragung einer Wahlkarte
Wenn Sie in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Groß Gerungs eingetragen sind, können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte unter Angabe einer Begründung in folgender Weise beim Stadtamt Groß Gerungs beantragen:
- mündlich durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Lichtbildausweises
- schriftlich (im Postweg, per Telefax oder per E-Mail) am besten mit folgendem Antragsformular: Antrag_Ausstellung_Wahlkarte_ausfüllbar.pdf herunterladen (0.04 MB)
- online über www.amtsweg.gv – mit elektronischer Signatur oder Eintrag der Reisepassnummer oder Scan eines amtlichen Lichtbildausweises
Hinweis: Ein Online-Antrag über www.meinewahlkarte.at ist nicht möglich, da es sich hier um ein Service der GEMDAT OÖ GmbH & Co KG handelt (siehe Impressum), welches auf Grund der Kosten von der Stadtgemeinde Groß Gerungs nicht beauftragt wurde.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Die Wahlkarte kann nur im Gemeindegebiet von Groß Gerungs verwendet werden bzw. kann sie zur Briefwahl genutzt werden.
Wahlkarten-Antragsfristen:
schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
mündlich bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr im Bürgerbüro des Stadtamtes (Lichtbildausweis erforderlich!)
Rechtzeitiges Einlangen der Briefwahlkarte
Wählen mit Wahlkarten bzw. rechtzeitiges Einlangen der Wahlkarte:
- Bei persönlicher Abholung Ihrer Wahlkarte, können Sie direkt am Stadtamt wählen und Ihre Wahlkarte wieder abgeben.
- per Briefwahl: die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde (Gemeindepostkasten) einlangen. Sie können die Briefwahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt auch einfach am Stadtamt abgeben bzw. in den Gemeindepostkasten einwerfen.
- Abgabe der als Briefwahl verwendeten Wahlkarte am Wahltag: nur im für den Wähler zuständigen Wahllokal, die Abgabe kann auch durch einen Boten erfolgen.