Hundeabgaben und Hundemarke

Bei der Höhe der Hundeabgabe wird zwischen Nutzhund und sonstigem Hund unterschieden.

Als Nutzhund wird EIN Hund anerkannt, wenn er als

  • Diensthund eines beeideten und bestätigten Jagdaufsehers, Waldaufsehers oder Flurhüters
  • zur Bewachung von einzelstehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 Meter entfernt sind,

gehalten wird. (gemäß NÖ Hundehaltegesetz, § 3)

Abgabepflichtiger ist, wer im Gemeindegebiet von Groß Gerungs einen über drei Monate alten Hund hält.

Die Hundeabgabe im Gemeindegebiet Groß Gerungs beträgt jährlich:

  • Nutzhund:   € 6,54
  • Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential:   € 100,00
  • Sonstiger Hund:    € 20,00


Hundemarke einmalig  € 0,80