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Kindergarten-Verrechnung

Die Einhebung der beim Kindergartenbesuch anfallenden Beiträge nach Meldung der Kindergartenleitung von der Stadtgemeinde Groß Gerungs durch monatliche Vorschreibung durchgeführt.

Eingehoben werden:

  • Monatsbeitrages,
  • Getränkegeld,
  • Transportkosten, etc.

Zuständig