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Totenbeschaugebühr

Zuständig

Wenn eine Person im Gemeindegebiet verstirbt und vom Gemeindearzt die Totenbauschau vorgenommen wird, wird diese Gebühr von der Gemeinde eingehoben.


Tarife

MO bis FR von 7 bis 19 Uhr   € 147,-

SA, SO und Feiertag von 7 bis 19 Uhr und MO bis FR von 19 bis 7 Uhr   € 221,-

SA, SO und Feiertag von 19 bis 7 Uhr   € 283,-


(Für die Höhe der Pauschalvergütung ist jener Zeitraum maßgebend, in welchem die Totenbeschau endet)


Tarife gemäß NÖ Totenbeschau-Vergütungsverordnung vom 1. Jänner 2025.

Siehe auch: Friedhof-Verwaltung


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