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Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.
Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/dem ausländischen Verkäufer erhalten:
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.
Die schriftlichen Grenzformalitäten werden vom Zollamt kostenlos durchgeführt, wenn dies während der Amtsstunden erfolgt. Außerhalb der Amtsstunden werden Gebühren verrechnet.
Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
Eine Liste der Generalimporteure findet sich auf den Seiten der VERSA.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Quelle: HELP.gv.at
Ärztedienst - Arzt für Allgemeinmedizin (25.05.2013 - 26.05.2013) Dr. Herwig Mayerhofer