Sie befinden sich hier: Startseite > Sicherung > WOHNEN & LEBEN > Kultur

Der Zeit ihre Kunst ....

Hier finden Sie Auskunft über die vielfältigen kulturellen Angebote in der Gemeinde Groß Gerungs aber auch Wissenswertes  von den Pfarren, bis hin zum Webereimuseum und unserem Heimatbuch.

Aktuelle Termine zu den verschiedenen kulturellen Veranstaltungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender.


Meldung des Todesfalls: Erwachsenenvertretung

Falls die Verstorbene/der Verstorbene eine Erwachsenenvertreterin/einen Erwachsenenvertreter hatte, muss das für die verstorbene Person zuständige Bezirksgericht (→ BMJ) informiert werden.

Hinweis

In der Regel endet eine Erwachsenenvertretung mit dem Tod der Betroffenen/des Betroffenen. Die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter darf ab diesem Zeitpunkt keine Vertretungshandlungen mehr vornehmen.

Wenn die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter keine Kenntnis über den Tod der von ihr/ihm betreuten Person hat, wird sie/er im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens vom zuständigen Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)) bzw. von der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär über den Todesfall informiert.

Die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter sollte außerdem Personen oder Institutionen (darunter fallen z.B. auch Behörden oder privatrechtliche Vertragspartnerinnen/Vertragspartner), mit denen sie/er im Rahmen der Erwachsenenvertretung regelmäßig Kontakt hatte, über den Todesfall verständigen.

Weitere Informationen zum Thema Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Justiz
  • Österreichische Notariatskammer

 

Logo FTTH Netz Waldviertel Herz-KReislauf-Zentrum Groß Gerungs KLAR Logo, Firmenname