Sie befinden sich hier: Startseite > Sicherung > WOHNEN & LEBEN > Kultur

Der Zeit ihre Kunst ....

Hier finden Sie Auskunft über die vielfältigen kulturellen Angebote in der Gemeinde Groß Gerungs aber auch Wissenswertes  von den Pfarren, bis hin zum Webereimuseum und unserem Heimatbuch.

Aktuelle Termine zu den verschiedenen kulturellen Veranstaltungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender.


Checkliste Familienbeihilfe in Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
Anspruch

Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten, die sich aufgrund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten, haben Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr/e Kind/er, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Der Anspruch besteht auch, wenn sich das Kind zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen Ort aufhält.

 
Beantragung

Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht jedenfalls für alle Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Ab dem 18. Geburtstag wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

 

Weiterführende Links 

Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige

Letzte Aktualisierung: 29. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

Logo FTTH Netz Waldviertel Herz-KReislauf-Zentrum Groß Gerungs KLAR Logo, Firmenname