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Der Zeit ihre Kunst ....

Hier finden Sie Auskunft über die vielfältigen kulturellen Angebote in der Gemeinde Groß Gerungs aber auch Wissenswertes  von den Pfarren, bis hin zum Webereimuseum und unserem Heimatbuch.

Aktuelle Termine zu den verschiedenen kulturellen Veranstaltungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender.


Drittstaatsangehöriger

Drittstaatsangehörige sind Personen, die

  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
  • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
  • noch Schweizerinnen/Schweizer

sind.

Hinweis

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

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