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Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Maulkorb- und Leinenzwang

Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

  • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
  • Hunde im Grünland Maulkorb- oder Leinenzwang
  • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
  • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
  • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteign, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
  • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen

Tipp

Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

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