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Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Adressänderung: Universität und Fachhochschule

Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.

Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.

Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.

Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.

Weiterführende Links

Studienbeihilfenbehörde (→ BMBWF)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

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