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Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Meldung des Todesfalls: Versicherungen

Die im Dachverband der Sozialversicherungsträger  zusammengefassten Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträger wie z.B. ÖGK, SVS, BVAEB sollten grundsätzlich automatisch vom Standesamt verständigt werden. War die/der Verstorbene bei einer anderen Stelle versichert, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall dort selbst melden: Sonstige Versicherungen

Hinweis

Nur dann, wenn eine Meldung des Todesfalls nicht bereits durch das zuständige Standesamt durchgeführt wurde, sollte insbesondere die Meldung beim Pensionsversicherungsträger vorgenommen werden.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

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