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Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Kündigungs- und Entlassungsschutz bei stiller Geburt/zu Sternenkindern

Mit Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt besteht für  Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz

Bei einer Fehlgeburt endet dieser Kündigungs- und Entlassungsschutz vier Wochen nach der Fehlgeburt, bei einer Totgeburt endet er nach vier Monaten.

Bei einer Totgeburt kann (wie bei einer Lebendgeburt) eine Kündigung oder Entlassung in Ausnahmefällen erfolgen, allerdings nur nach gerichtlicher Zustimmung. Ebenso bedarf eine Entlassung bis zum Ablauf der vier Wochen nach der Fehlgeburt einer vorherigen gerichtlichen Zustimmung.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

 

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