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Der Zeit ihre Kunst ....

Hier finden Sie Auskunft über die vielfältigen kulturellen Angebote in der Gemeinde Groß Gerungs aber auch Wissenswertes  von den Pfarren, bis hin zum Webereimuseum und unserem Heimatbuch.

Aktuelle Termine zu den verschiedenen kulturellen Veranstaltungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender.


Meldung des Todesfalls: Geldinstitute

Der Todesfall kann durch die Hinterbliebenen (bzw. die verfügungsberechtigten Erbinnen/Erben) auch beim Geldinstitut der Verstorbenen/des Verstorbenen gemeldet werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben (oder eine persönliche Vorsprache) sowie die Vorlage der Sterbeurkunde bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch"). Es müssen jedenfalls die Geldinstitute und Kontoverbindungen der zuständigen Notarin/dem zuständigen Notar (Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär) bekannt gegeben werden.

Hinweis

In der Regel werden Konten und Sparbücher der Verstorbenen/des Verstorbenen, soweit es keine weiteren Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber gibt, bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Bei Gemeinschaftskonten wird in den meisten Fällen vermerkt, dass eine Inhaberin/ein Inhaber verstorben ist, die andere Mitinhaberin/der andere Mitinhaber kann jedoch weiterhin darüber verfügen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

 

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