Sie befinden sich hier: Startseite > Sicherung > WOHNEN & LEBEN > Privatpersonen > Mein Privates

Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Familienbeihilfe

Um die finanzielle Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, auszugleichen, wird Eltern – unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen – Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab.

Für unter 18-jährige Kinder besteht ohne die Erfüllung weiterer zusätzlicher Erfordernisse Anspruch auf Familienbeihilfe. Ab 18 Jahren wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Familienbeihilfe kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

Logo FTTH Netz Waldviertel Herz-KReislauf-Zentrum Groß Gerungs KLAR Logo, Firmenname