Sie befinden sich hier: Startseite > Sicherung > WOHNEN & LEBEN > Kultur

Der Zeit ihre Kunst ....

Hier finden Sie Auskunft über die vielfältigen kulturellen Angebote in der Gemeinde Groß Gerungs aber auch Wissenswertes  von den Pfarren, bis hin zum Webereimuseum und unserem Heimatbuch.

Aktuelle Termine zu den verschiedenen kulturellen Veranstaltungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender.


Beglaubigung

Es gibt zwei grundlegende Arten von Beglaubigungen, die beide der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz dienen:

Beglaubigte Abschrift

Die beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) ist die Bestätigung durch

  • eine mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson (z.B. Notarin/Notar),
  • das Bezirksgericht oder
  • die ausstellende Behörde (nicht in jedem Fall und nicht durch jede Behörde),

dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt.

Beglaubigung der Unterschrift

Mit Beglaubigung der Unterschrift (öffentliche Beglaubigung) auf einer Privaturkunde bestätigen die Notarin/der Notar bzw. das Bezirksgericht, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einer Notarin/einem Notar bzw. vor dem Bezirksgericht unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt hat.

Hinweis

Über die Richtigkeit der unterschriebenen Privaturkunde, also über deren Inhalt, werden dabei keine Feststellungen getroffen.

Beglaubigungen im internationalen Rechtsverkehr werden Legalisation genannt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

Logo FTTH Netz Waldviertel Herz-KReislauf-Zentrum Groß Gerungs KLAR Logo, Firmenname