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Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)

Ein Eintrag im AGWR ist notwendig, um eine Anmeldung an einer bestimmten Adresse im Zentralen Melderegister durchführen zu können.

Das Bundesministerium für Finanzen zieht seit 1. Jänner 2013 das Gebäude- und Wohnungsregister als Datenbasis für die Einheitswertfeststellung heran.

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