Förderungen

Wohnbauförderung des Landes NÖ
Das Land Niederösterreich unterstützt Häuselbauer mit einer Wohnbauförderung in der Zuerkennung von Darlehensbeträgen, welche von der errechneten Energiekennzahl abhängig ist.

Die Energiekennzahl errechnet sich aus dem flächenbezogenen Heizwärmebedarf in kWh/m². Ökologische Baustoffe, Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie, Solar- und Photovoltaikanlagen erhöhen die Energiekennzahl und somit die Förderungshöhe.
Nähere Details dazu finden Sie unter http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Eigenheimfoerderung.wai.html

Im Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft Zwettl befindet sich eine Außenstelle der NÖ Wohnbauförderung. Unter der Telefonnummer 02822 9025 42130 können Sie diese erreichen.

 

Wohnbauförderung der Stadtgemeinde Groß Gerungs
Die Stadtgemeinde Groß Gerungs gewährt Häuselbauern in ihrer Gemeinde (unter bestimmten Voraussetzungen) eine nichtrückzahlbare bis maximal 50%ige Wohnbauförderung auf die Aufschließungsabgabe. Die Details dazu finden Sie in den 

Wohnbauförderungsrichtlinie_2012.pdf herunterladen (0.07 MB) (gültig für Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgaben, die bis zum  31.07.2021 vorgeschrieben werden)


Wohnbauförderungsrichtlinie_2021.pdf herunterladen (0.09 MB) (gültig für Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgaben, die ab dem 01.08.2021 vorgeschrieben werden