Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus & Politik > Verwaltung > Zuständigkeiten

Altkleidersammlung

Altkleidercontainer Altkleider können ganzjährig bei den Sammelzentren der Gemeinden abgegeben werden. Für den Standort in Groß Gerungs wurde unmittelbar neben der Bauhof-Einfahrt (Feuerwehrzufahrt) vom Bauhof ein eigener Platz errichtet, auf dem zwei Sammelcontainer aufgestellt wurden. 

Dieser Platz ist so gewählt, dass die Alttextilien unabhängig von Öffnungszeiten jederzeit eingeworfen werden können. Bitte werfen Sie die Kleidungsstücke nur in Plastiksäcken verpackt in die Container, denn nur so können diese sinngemäß weiterverwertet werden.
 

Bitte beachten Sie die nachstehenden Sammelrichtlinien:

Saubere und tragbare Kleidung jeder Art:

Saubere Herren-, Damen-, Kinderbekleidung
Unterwäsche
Vorhänge
Bettwäsche
Tischwäsche
Polster, Decken
Bettfedern (im Inlett

Weiters können auch Lederwaren eingeworfen werden, wie

Handtaschen
Lederbekleidung
Gürtel
tragbare Schuhe (bitte paarweise zusammenschnüren)

 

Was kann nicht abgegeben werden?

  • stark verschmutzte, zerrissene, untragbare Kleidung (-> Restmüll)
  • verölte Fetzen (-> Problemstoffe)
  • Schneidereiabfälle (-> Restmüll) 
  • einzelne oder nicht mehr tragbare Schuhe (-> Restmüll)