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Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt zuständigen Standesamt  anzuzeigen.

Bei einer Geburt im Krankenhaus werden die erforderlichen Dokumente (s.u.) der Krankenhausverwaltung ausgefolgt; diese erstattet die Geburtsanzeige und übermittelt die Dokumente zusammen mit der Geburtsanzeige dem zuständigen Standesamt. Die Geburtsurkunde des neugeborenen Kindes ist sodann direkt beim Standesamt abzuholen, wo auch die Dokumente wieder ausgefolgt werden. 

Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.

Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.

Für die Beurkundung werden benötigt:

  • Das Formular „Anzeige der Geburt“,  bestätigt von Arzt oder Hebamme und zusätzlich


bei ehelicher Geburt:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Statsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Nachweis des akademischen Grades

bei unehelicher Geburt:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Nachweis des akadem. Grades
  • Wenn die Mutter bereits verheiratet war, die Heiratsurkunde der letzten Ehe und den Nachweis der Auflösung  (Scheidungsurteil bzw. –beschluss mit Rechtskraftklausel oder ggf. Sterbeurkunde des Ehemannes)

 

Am Stadtamt (Bürgerservice) Groß Gerungs erhalten Sie bei der Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes Gutscheine im Wert von € 100,-, einlösbar bei (fast allen) Geschäften und Betrieben in der Stadtgemeinde Groß Gerungs.

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