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Anzeige eines Sterbefalles

Der Tod eines Gemeindebürgers ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.

Für die Beurkundung werden benötigt:

  • Das Formular „Anzeige des Todes“,  bestätigt vom Arzt
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • wenn die Ehe bereits aufgelöst ist, Nachweis hierüber
  • Staatsbürgerschaftsnachweis


 

Zuständig