Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus & Politik > Verwaltung > Zuständigkeiten

Arbeitnehmerveranlagung


Für die Arbeitnehmerveranlagung (früher Lohnsteuer-Jahresausgleich) ist das Finanzamt zuständig.
Wenn Sie noch nicht mit "Finanz-Online" Ihre Erklärung abgeben, erhalten Sie dazu am Stadtamt das entsprechende Formular.

 


Info


Ab dem Veranlagungsjahr 2016 erhalten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ihre Steuergutschrift automatisch, wenn sie ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen. Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Papierformulare für den Lohnsteuerausgleich (L1, L li und L 1k) erhalten Sie am Finanzamt oder am Stadtamt Groß Gerungs abholen.

Einfach und schnell können Sie Ihren Lohnsteuerausgleich online auf finanzonline.bmf.gv.at erledigen.
Barrierefreie amtliche Formulare für blinde und sehbehinderte Personen sind online verfügbar.

Da die Papierformulare maschinell gelesen werden, beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe L 2, um Fehler zu vermeiden und eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen.


Zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder verwenden Sie bitte die Beilage L 1k (HINWEIS: Für jedes Kind ist ein eigenes Formular erforderlich), zur Erklärung von ausländischen Einkünften die Beilage L 1i, für einen Antrag auf Mehrkindzuschlag das Formular E 4 (nur in Papierform).