Aufbahrungshallen-Benützung

Zuständig

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt im gesamten Gemeindegebiet:  

1. bis 3. Tag             € 24,-  je Tag
ab dem 4. Tag         € 17,- je Tag

Gebühr für Benützung der Leichenkammer (Kühlraum): € 12,- je Tag

Die angeführten Tarife gelten je angefangenem Tag.
Diese Gebühren wurden mit Verordnung vom 26. Februar 2019 festgelegt.

Aufbahrungshallen