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Aufbahrungshallen

Aufbahrungshallen befinden sich in den Pfarrorten Leichenhalle Etzen

  • Groß Gerungs (mit Kühlraum)
  • Etzen
  • Oberkirchen
  • Wurmbrand
  • Griesbach

Die Aufbahrung erfolgt durch den zuständigen Bestatter. Die Verrechnung der Aufbahrungsgebühr erfolgt durch die Stadtgemeinde.

Zuständig