Eine Baubewilligung ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden
- Umbau von Gebäuden wenn z.B. tragende Wände, aber auch der Brandschutz wie bei Einbau eines Heizungsraumes betroffen sein könnten
- Errichtung von baulichen Anlagen wie Stützmauern, Traunsteinsilos usw.
- Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ab 1.000 Liter z.B. Heizöl oder Dieseltankanlage
- Abbruch von Bauwerken, welche an Bauwerke auf Nachbargrundstücke angebaut sind
- Niveauveränderung des Geländes eines Grundstückes im Bauland
- Aufstellung von Windrädern
- Aufstellung von Heizungsanlagen mit mehr als 400 kW
Für eine Baubewilligung reichen Sie bitte folgende Unterlagen (erstellt von einer befugten Planungsfirma) unterzeichnet und in dreifacher Ausführung ein:
- Bauplan
- Energieausweis (fallweise, z. B. bei Errichtung einer neuen Wohneinheit)
- Baubeschreibung
Zudem benötigen Sie auch noch ein Ansuchen um Baubewilligung.
Mindestens einmal im Monat findet ein Verhandlungstag statt. Damit ein Projekt mitverhandelt werden kann, müssen alle dafür benötigten Unterlagen mindestens 3 Wochen vor dem Termin eingereicht werden.
Die Baubewilligung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist kein Baubeginn gemeldet, erlischt diese. Ab Baubeginn ist das Bauvorhaben innerhalb von 5 Jahren fertigzustellen.
Ansuchen um Baubewilligung
Baubeginnanzeige - Bewilligung
Fertigstellungsanzeige - Bewilligung