Bewilligungspflichtige Bauvorhaben gem. § 14 NÖ Bauordnung 2014:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden
- Abänderung von Bauwerken bzw. Umbau von Gebäuden, wenn z.B. tragende Wände, aber auch der Brandschutz, wie bei Einbau eines Heizungsraumes, betroffen sein könnten
- Errichtung von baulichen Anlagen, wie Stützmauern, Silos, usw.
- Aufstellung von Heizungsanlagen mit mehr als 400 kW Leistung
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab 1000 Liter, z.B. Heizöl oder Dieseltankanlage
- Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
- Veränderung der Höhenlage des Geländes im Bauland
- Aufstellung von Windrädern
Vorzulegen sind:
- Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
- Energieausweis in 3-facher Ausfertigung (nur bei bestimmten Bauvorhaben)
Bundesgebühr:
Ansuchen € 14,30, Pläne, Baubeschreibungen und Energieausweis pro Bogen € 3,90