Alles zum Thema Bauplatz

Hier finden Sie alles zum Thema Bauplatz - von der Bauplatzsuche über die Umwidmung und Vermessung bis hin zum Kauf.


Bauland Umwidmung

Im Flächenwidmungsplan, der auf der Stadtgemeinde Groß Gerungs aufliegt, können Sie einsehen, ob sich das von Ihnen in Betracht gezogenen Grundstück im Bauland befindet. Falls das nicht der Fall ist, können die Grundstückseigentümer beim Bauamt einen Antrag zur Umwidmung einreichen.
Alle Anträge werden bis zum 1. August jeden Jahres gesammelt. Danach erfolgt die Bauausschusssitzung in der in Bezug auf das Raumordnungsgesetz beschlossen wird, welche Anträge zur Umwidmung aufgelegt werden.
Für die Umwidmung eines Grundstücks zum Bauland sind ein raumordnungsfachliches Gutachten sowie eventuell Naturschutz- und Vogelschutzgutachten erforderlich.
Jegliche Umwidmung muss durch die Niederösterreichische Landesregierung genehmigt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Umwidmung bis zu einem Jahr dauern kann.