Bauland Umwidmung

Es besteht die Möglichkeit in den Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Groß Gerungs einzusehen um die derzeit rechtskräftige Flächenwidmung des gewünschten Grundstückes zu prüfen.

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Falls eine Änderung der bestehenden Widmung gewünscht wird, können die Grundstückseigentümer beim zuständigen Bauamt einen schriftlichen Antrag auf Umwidmung einbringen.
Alle Anträge werden jährlich bis zum 1. November des laufenden Jahres gesammelt.
Im Anschluss daran findet eine Bauausschusssitzung statt, in der gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes entschieden wird, welche Anträge zur Umwidmung aufgelegt werden.

Für die Umwidmung eines Grundstücks in Bauland sind ein raumordnungsfachliches Gutachten sowie gegebenenfalls zusätzliche Gutachten, etwa im Bereich Naturschutz oder Vogelschutz, erforderlich.
Jede Umwidmung bedarf zudem der Genehmigung durch die Niederösterreichische Landesregierung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Umwidmungsverfahren in der Regel eine Dauer von ein bis zwei Jahren in Anspruch nehmen kann.