Bauplatz Kauf

Beim Kauf eines Bauplatzes von der Stadtgemeinde Groß Gerungs richten Sie bitte Ihr Kaufansuchen an die Stadtgemeinde Groß Gerungs. Dieses wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Nach positivem Beschluss liegt es am Käufer einen Rechtsanwalt oder Notar mit der Kaufvertragserstellung zu beauftragen. Die Kosten dafür sind vom Grundstückserwerber zu tragen.

Auf allen Baugrundstücken der Stadtgemeinde Groß Gerungs besteht ein Bauzwang innerhalb von zwei Jahren ab Erwerb.