Beerdigungsgebühr

Zuständig

Diese Beerdigungsgebühren gelten für die Gemeindefriedhöfe Groß Gerungs und Griesbach

Erdgrabstelle

€  700,00

Kindergrab

€  130,00

Beisetzung Urne in Erdgrabstelle

€  270,00

Beisetzung Urne in Urnenwand€  270,00

Beisetzung in Gruft

€  950,00


Bei Beerdigungen an einem Samstag beträgt die Beerdigungsgebühr das 1,5-fache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Begräbnisse statt.


Diese Gebühren wurden mit Verordnung vom 16. Dezember 2025 festgelegt und gelten ab 01. Jänner 2026.

Die Friedhöfe Etzen, Oberkirchen und Wurmbrand fallen in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Pfarren, die diese Gebühren unabhängig von denen der Gemeinde festgelegt haben.
 

Friedhofsgebührenordnung2026 (558 KB) - .PDF

Begräbnis