Beerdigungsgebühr

Zuständig

Diese Beerdigungsgebühren gelten für die Gemeindefriedhöfe Groß Gerungs und Griesbach

Erdgrabstelle

€  600,00

Kindergrab

€  100,00

Beisetzung Urne in Erdgrabstelle

€  200,00

Beisetzung in Gruft

€  700,00


Bei Beerdigungen an einem Samstag beträgt die Beerdigungsgebühr das 1,5-fache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Begräbnisse statt.


Diese Gebühren wurden mit Verordnung vom 26. Februar 2019 festgelegt und gelten ab 01. April 2019.

Die Friedhöfe Etzen, Oberkirchen und Wurmbrand fallen in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Pfarren, die diese Gebühren unabhängig von denen der Gemeinde festgelegt haben.
 

Begräbnis