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Eheschließung & eingetragene Partnerschaft

Die Eheschließung oder Eintragung einer Partnerschaft kann vor jedem österreichischen Standesamt erfolgen. Bei einer Eheschließung im Ausland informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie dafür benötigen.

Der Eheschließung und eingetragenen Partnerschaft geht die Ermittlung der Eheschließung voraus. Dafür müssen beide Verlobten gleichzeitig anwesend sein.

Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Urkunden (gilt für Österreichische Staatsbürger) 

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis ( bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass )
  • Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) und Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. durch Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
  • ggf. Nachweis über akademischen Grade oder Standesbezeichnung
  • für Personen unter 18 Jahren: Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s)
  • für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung o.ä.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder 
  • fremdsprachige Urkunden sind von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzen zu lassen und erforderlichenfalls legalisieren oder mit Apostille versehen zu lassen.

Alle Urkunden sind im Original (keine Kopien, keine Faxe) vorzulegen.

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