Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus & Politik > Verwaltung > Zuständigkeiten

Fäkalienübernahme

Kläranlage Groß Gerungs von oben

Bei der Kläranlage Groß Gerungs und St. Jakob ist gegen Voranmeldung eine Übernahme von Fäkalien und Klärschlamm möglich.

Bei der Übernahme von Klärschlamm ist ein Untersuchungsbefund vorzulegen.
 

Zuständig