Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus & Politik > Verwaltung > Zuständigkeiten

Flächenwidmungsplan (Bebauungsplan)

Die gültigen Flächenwidmungspläne der Stadtgemeinde Groß Gerungs über das gesamte Gemeindegebiet liegen im Bauamt während der Amtsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Einen Bebauungsplan für das gesamte Gemeindegebiet gibt es nicht, lediglich eine Teilbebauungsplan in der KG Groß Gerungs.

 

Zuständig