Hundeabgaben und Hundemarke

Bei der Höhe der Hundeabgabe wird zwischen Nutzhund und sonstigem Hund unterschieden.

Als Nutzhund wird EIN Hund anerkannt, wenn er als

  • Jagdhund von beeideten Jagdaufsichtsorganen oder
  • zur Bewachung von Objekten, die mehr als 100 m von einer geschlossenen Ortschaft entfernt sind

gehalten wird.

Abgabepflichtiger ist, wer im Gemeindegebiet von Groß Gerungs einen über drei Monate alten Hund hält.

Die Hundeabgabe im Gemeindegebiet Groß Gerungs beträgt jährlich:

  • Nutzhund:   € 6,54
  • Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential:   € 100,00
  • Sonstiger Hund:    jährlich             € 20,00



Hundemarke einmalig  € 0,80