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Interessentenbeitrag (NÖ Tourismusgesetz)

Der Interessentenbeitrag ist eine sogenannte gemeinschaftliche Landesabgabe die von im NÖ Tourismusgesetz definierten Gewerbebetrieben zu entrichten und von der Gemeinde einzuheben ist. Vom Abgabenertrag sind 5 % an das Land Niederösterreich abzuführen.

Die Höhe richtet sich nach einem Promillesatz vom Jahresumsatz des zweit vorhergegangenen Jahres, wobei ein Freibetrag von  € 150.000,- und ein Höchstbetrag von  € 550.000,- berücksichtigt werden. Dieser Höchstbetrag erhöht sich in den nächsten Jahren wie folgt:

2012:    €    750.000,-
2013:    €    850.000,-
2014:    € 1.000.000,-

Der Jahresumsatz ist vom Betrieb bis spätestens 31. Mai zu erklären.

Der Abgabensatz ist abhängig von der Ortsklasse, in die die jeweilige Gemeinde aufgrund der Nächtigungszahlen vom Land NÖ eingestuft wurde. Groß Gerungs wurde demnach in die Ortsklasse I eingereiht. Daher beträgt der Promillesatz von 1,10 %o bis 2,30 %0 (abhängig von der jeweiligen Branche).