Kanalabgaben

Zuständig

Kanalbenützungsgebühren für die Abwasserbeseitigungsanlagen der Entsorgungsgebiete Groß Gerungs, Griesbach, St. Jakob, Wurmbrand, Klein Wetzles, Etzen, Klein Gundholz und Mühlbach ab 1. Jänner 2024:


Einheitssatz für die Kanaleinmündungsabgabe: 

  • Mischwasserkanal:   € 19,00
  • Schmutzwasserkanal:  € 17,50
  • Regenwasserkanal: € 6,00

Die Einheitssätze für die Berechnung der Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe sind gleich den Einheitssätzen der Kanaleinmündungsabgabe.


Einheitssatz für die Kanalbenützungsgebühr: 

  • Mischwasserwasserkanal: € 2,45
  • Schmutzwasserkanal: € 2,45
  • Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem): € 2,45


 

Zu all diesen Sätzen gelangen noch 10 % Umsatzsteuer zur Verrechnung

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