Kanalabgaben

Zuständig

Kanalabgaben für das Mischwassersystem im Bereich der ABA Groß Gerungs per 1. Juli 2018:

Für den Mischwasserkanal
(das ist der größte Teil in der Stadt Groß Gerungs, wo auch Regenwässer in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden):

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe:  € 16,80
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:     €   2,18
    (Wird Regenwasser ebenfalls eingeleitet, so erhöht sich dieser Satz gem. NÖ Kanalgesetz um 10 % auf € 2,40) 

Für den Schmutzwasserkanal
(dies betrifft die Bereiche Hypolz, Heinreichs, Harruck, Dietmanns, Freitzenschlag und Frauendorf):

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe:  € 15,70
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:     €   2,18
    (Hier erfolgt keine Ableitung der Regenwässer über öffentliche Kanäle, daher entfällt der Zuschlag von 10 %)

 


Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA Griesbach per 1. Juli 2018:

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe:  € 15,70
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:     €   2,18

 


Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA St. Jakob per 1. Juli 2018:

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe:  € 15,70
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:     €   1,80

 


Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA Wurmbrand per 1. Juli 2018:

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe:  € 15,70
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:     €   2,23

 


 

Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA Klein Wetzles per 1. Juli 2018: 

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasser:  € 15,70
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:                                    €  2,70

 


Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA Etzen per 1. Juli 2018:

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasser:   €  15,70
  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe Regenwasser:       €   5,40
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:                                  €   2,18
    • (Wird Regenwasser ebenfalls eingeleitet, so erhöht sich dieser Satz gem. NÖ Kanalgesetz um 10 % auf € 2,40)

 


 

Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA Klein Gundholz per 1. Juli 2018:

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasser:  € 15,70
    • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:                         €   2,40

 


Kanalabgaben für den Schmutzwasserkanal im Bereich der ABA Mühlbach per 1. Juli 2018:

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasser:  € 15,70
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:                             €   2,74

 

Zu all diesen Sätzen gelangen noch 10 % Umsatzsteuer zur Verrechnung

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