Alles zum Thema Bauplatz

Hier finden Sie alles zum Thema Bauplatz - von der Bauplatzsuche über die Umwidmung und Vermessung bis hin zum Kauf.


Sonderfälle

Geb-Häuser sind „im Grünland erhaltenswerte Bauten“, bei denen unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz und unter bestimmten Voraussetzungen Zu-, Umbauten und Erweiterungen möglich sind.
Verboten ist die Neuerrichtung solcher Gebäude nach erfolgtem gänzlichem Abbruch.

Bestehende Geb-Häuser können unter bestimmten Voraussetzungen auf Geb-Standort (Geb-Sto) umgewidmet werden, diese Wohngebäude  dürfen unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Bedingungen wiedererrichtet werden.  

Hinweis: Bei Bauvorhaben bei Geb-Häusern und Geb-Sto-Häusern kann gegebenenfalls eine Standortabgabe (ähnlich der Aufschließungsabgabe im Bauland) anfallen.

Grünlandbauten sind nur für landwirtschaftliche Zwecke erlaubt und müssen ebenfalls genehmigt werden. Ein agrartechnisches Gutachten über die Erforderlichkeit und Zulässigkeit nach dem NÖ Raumordnungsgesetz 2014 ist erforderlich.