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Totengräber

Blick auf Friedhof Groß Gerungs

Die Friedhöfe Groß Gerungs und Griesbach sind rechtlich gesehen Gemeindefriedhöfe.

Nur für diese Friedhöfe ist die Stadtgemeinde Groß Gerungs für die Beerdigung zuständig.
Das Öffnen und Schließen eines Grabes wird in Groß Gerungs und Griesbach durch den Bauhof veranlasst.

 

Zuständig