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Veranstaltungsgenehmigung

Alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht gemäß NÖ Veranstaltungsgesetz § 1, Abs. 4 ausgenommen sind, sind anzumelden.

Das NÖ Veranstaltungsgesetz gilt für öffentliche Veranstaltungen wie öffentliche Theatervorstellungen und Filmvorführungen sowie alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind. Öffentlich im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.

Die Anmeldung erfolgt je nach der Anzahl der zu erwarteten Besucher beim Gemeindeamt des Veranstaltungsortes oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und hat mindestens 4 Wochen (Gemeinde) bzw. 8 Wochen (BH) vor der Veranstaltung zu erfolgen. 

Das Anmeldeformular für die Anmeldugn einer Veranstaltung in der Stadtgemeinde Groß Gerungs kann unten heruntergeladen werden.
Bitte dieses ausgefüllt und unterschrieben im Bürgerservice der Stadtgemeinde Groß Gerungs abgeben.


Weitere Informationen:

NÖ Veranstaltungsgesetz

Leitfaden_fuer_Veranstalter.PDF herunterladen (0.09 MB)

Zuständig

Formulare