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Veranstaltungsgenehmigung

Blick in ein FestzeltVeranstaltungen, die öffentlich zugängig sind, sind zeitgerecht (vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) am Stadtamt anzumelden.

Inhalt der Anmeldung:

  • Veranstalter
  • Ansprechperson
  • Wann und Wo
  • Bewilligung der Veranstaltungstätte
  • Höchstzahl der Besucher
  • Sicherheits-, Verkehrs-, rettungstechnisches-, brandschutztechnisches Konzept

Bei der Anmeldung ist eine Bundesgebühr von 14,30 Euro zu entrichten.
(Bei gemeinnützigen Körperschaften, wie Rettung und Feuerwehr entfällt diese Abgabe)

Zusätzlich ist eine Verwaltungsabgabe zu entrichten. Sie beträgt
bei der Dauer bis zu 3 Tagen               41,40 Euro,
bei einer Dauer von mehr als 3 Tagen  62,00 Euro.

Zuständig