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Vereinswesen

Mindestens zwei Personen, die einen Verein gründen wollen, schließen sich zusammen und schaffen die Voraussetzungen (z.B. das Festlegen der Vereinsstatuten) für die spätere, eigentliche Vereinsgründung.
Kontaktieren Sie schon vor der beabsichtigten Vereinsgründung die Vereinsbehörde, wenn noch Fragen offen sein sollten. Vereinsbehörde ist für den Bereich der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Bezirkshauptmannschaft Zwettl.

Kosten:

  • für die Errichtungsanzeige €  14,30 Bundesgebühr
  • Das anzuschließende Exemplar der Vereinsstatuten ist als "Beilage" zu vergebühren,
    d.h. dass pro Bogen € 3,90 Bundesgebühr  zu entrichten sind.
  • Spricht die Vereinsbehörde über ausdrücklichen Antrag vor Fristablauf eine bescheidmäßige Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit aus, ist dafür eine Verwaltungsabgabe von € 6,50 zu entrichten.

Zuständig