Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus & Politik > Verwaltung > Amtsleiter

Voranschlag

Für die Erstellung des Voranschlages für das jeweilige Haushaltsjahr ist laut Gemeindeordnung grundsätzlich der Bürgermeister zuständig.

Diese Erstellung samt dem dazugehörigen mittelfristigen Finanzplan wird in enger Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung und dem Amtsleiter durchgeführt.
 

Zuständig