Berechnung, Bescheiderstellung, Vorschreibung folgender Wasserabgaben und -gebühren:
- Wasseranschlussabgaben
- Ergänzungsabgaben
- Bereitstellungsgebühr
- Wasserbezugsgebühr
Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.
Der Einheitssatz für die Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wurde gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgestzes 1978 wie folgt festgesetzt mit € 13,20.
Die Ergänzungsabgabe wird fällig bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt aus Bereitstellungsgebühr x Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h)
Der Bereitstellungsbetrag wurde mit € 25,00 pro m³/h festgesetzt.
(Da in den meisten Haushalten Wasserzähler mit einer Verrechnungsgröße von 3 m³/h verwendet werden, beträgt die Bereitstellungsgebühr in den meisten Fällen € 75,-)
Für die Ermittlung der Berechnungsflächen sind die Gebäudeflächen, die Anzahl der angeschlossenen Geschoße und die unverbaute Fläche der Liegenschaft maßgeblich.
Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 1,70 /m³