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Wasserabgaben

Berechnung, Bescheiderstellung, Vorschreibung folgender Wasserabgaben und -gebWasserzähler ühren:

  • Wasseranschlussabgaben
  • Ergänzungsabgaben
  • Bereitstellungsgebühr
  • Wasserbezugsgebühr


Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Der Einheitssatz für die Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wurde gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgestzes 1978 wie folgt festgesetzt:

Bereich Groß Gerungs und Dietmanns: € 11,10
Etzen: € 12,40

 

Die Ergänzungsabgabe wird fällig bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt aus Bereitstellungsgebühr x Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h)

Der Bereitstellungsbetrag wurde mit € 25,00 pro m³/h festgesetzt.

(Da in den meisten Haushalten Wasserzähler mit einer Verrechnungsgröße von 3 m³/h verwendet werden, beträgt die Bereitstellungsgebühr in den meisten Fällen € 75,-)

Für die Ermittlung der Berechnungsflächen sind die Gebäudeflächen, die Anzahl der angeschlossenen Geschoße und die unverbaute Fläche der Liegenschaft maßgeblich.

Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 1,6 /m³

Zuständig