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Meldeangelegenheiten

Anmeldung:
Der Meldepflichtige hat sich innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftnahme bei der Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung sind ein vollständig ausgefüllter Meldezettel sowie öffentliche Urkunden, aus denen die Identitätsdaten des Meldepflichtigen hervorgehen, erforderlich. Der Meldzettel muss vom Unterkunftnehmer und vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.

Eine Anmeldung des Wohnsitzes kann erfolgen

  • durch den Meldepflichtigen
  • auf dem Postweg

 

Abmeldung:
Die Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach Unterkunftgabe durch Vorlage eines vollständig ausgefüllten Meldezettels zu erfolgen.

Eine Abmeldung kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Bei der Meldebehörde (Gemeinde), die örtlich für die von der Abmeldung betroffenen Unterkunft zuständig ist oder
  • anlässlich einer Anmeldung auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde

Meldepflicht (help.gv.at)

Formulare