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Der Zeit ihre Kunst ....

Hier finden Sie Auskunft über die vielfältigen kulturellen Angebote in der Gemeinde Groß Gerungs aber auch Wissenswertes  von den Pfarren, bis hin zum Webereimuseum und unserem Heimatbuch.

Aktuelle Termine zu den verschiedenen kulturellen Veranstaltungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender.


Meldung des Todesfalls: Grundbuch

Falls die Verstorbene/der Verstorbene Grundstücke oder Eigentumswohnungen besessen hat, müssen die Hinterbliebenen (bzw. die Erbinnen/die Erben) nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens die notwendigen Änderungen im Grundbuch durchführen lassen.

Für Beratung und Unterstützung bei der Vornahme der Grundbucheintragungen beim zuständigen Bezirksgericht (→ BMJ) wenden Sie sich an die Notarin/den Notar, die/der auch das Verlassenschaftsverfahren durchgeführt hat.

Hinweis

Wenn die Hinterbliebenen (Erbinnen/Erben) nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist (ein Jahr) nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses einen Antrag beim Grundbuchsgericht einbringen, muss dieser Antrag von der Notarin/von dem Notar, die/der das Verlassenschaftsverfahren durchgeführt hat, eingebracht werden.   

Weiterführende Informationen zum Thema Grundbuch finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 182 Außerstreitgesetz (AußStrG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

 

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