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Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Urkunde

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:

Öffentliche Urkunden

Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die

  • von der dazu befugten österreichischen Behörde oder von einem dazu befugten österreichischen Gericht in der vorgeschriebenen Form errichtet werden,
  • von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Urkundsperson (Notarin/Notar, Ziviltechnikerin/Ziviltechniker, Architektin/Architekt, Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent) innerhalb ihres Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet werden,
  • durch andere gesetzliche Vorschriften als öffentliche Urkunden erklärt werden,
  • im Ausland als öffentliche Urkunden ausgestellt worden sind (in manchen Fällen ist für diese Urkunden eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich).

Hinweis

Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.

Private Urkunden

Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

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