Sie befinden sich hier: Startseite > Sicherung > WOHNEN & LEBEN > Privatpersonen > Mein Privates

Rein privat

 

Hier haben alle PRIVATPERSONEN aus der Stadtgemeinde Groß Gerungs die Möglichkeit, sich zu präsentieren.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, private Kleinanzeigen aufzugeben. Wenn Sie etwas an den Mann / die Frau bringen wollen, können Sie das hier gratis eintragen. Je mehr Leute dieses Service benutzen, desto mehr kann man da auch Schnäppchen finden.
Also, registrieren und Ihre Schätze den Öffentlichkeit zugänglich machen.


Meldung des Todesfalls: Jagdkarte

Hat die Verstorbene/der Verstorbene eine Jagdkarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der zuständigen Stelle, bei der die Jagdkarte gelöst wurde, melden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch")). Außerdem ist die ungültig gewordene Jagdkarte bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Hinweis

Die Jagdkarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich (mit Lichtbild) und erst nach Ablegung einer Jagdprüfung ausgestellt wird.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

 

Logo FTTH Netz Waldviertel Herz-KReislauf-Zentrum Groß Gerungs KLAR Logo, Firmenname